Insektennester entfernen

Unter welchen Bedingungen kann man Wespen- und Hornissennester, die sich im Haus oder Garten befinden, beseitigen und wer hilft hierbei? Mit dieser Frage wenden sich viele Bürgerinnen und Bürger zur Zeit an den Markt Feucht und die gemeindlichen Freiwilligen Feuerwehren.

Für die Beseitigung von Wespennestern stehen gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirmen zur Verfügung, einige Firmen sogar mit Tag&Nacht-Service. Das Internet oder Telefonbuch gibt Auskunft. Ferner stehen auch die örtlichen Imker nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Fachwissen gerne zur Seite.

Die Feuerwehr darf nur unter besonderen Voraussetzungen tätig werden. Nach dem bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) darf die Beseitigung eines Wespennestes durch die Feuerwehr als sogenannte technische Hilfeleistung im öffentlichen Interesse nur dann vorgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen mindestens erfüllt sind:

  • Es liegt eine konkrete Bedrohung durch das Insektennest vor („Gefahr in Verzug“), zum Beispiel, wenn im betroffenen Haus nachweislich Allergiker leben.
  • Wenn nicht oder nicht zeitnah durch eine Schädlingsbekämpfungsfirma Hilfe geleistet werden kann.
  • Die Gefahr, die von einem Wespennest ausgeht, kann durch Absperrmaßnahmen (beispielsweise, indem man den betroffenen Raum oder Platz nicht nutzt) nicht abgewendet werden.
  • Die Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich.

Ob eine konkrete Gefahr bzw. ein Notfall vorliegt, beurteilt ein Verantwortlicher der Feuerwehr, der es am konkreten Einzelfall ermessen muss.

In den meisten Fällen ist ein Einsatz der Feuerwehr zur Wespenbeseitigung jedoch ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass einige Insektenarten (z.B. Hornissen und Sandwespen) unter das Artenschutzgesetz fallen. Deren Beseitigung benötigt die vorherige Zustimmung der Naturschutzbehörde. Ähnliches gilt für Bienen. Hier kann ein Imker in der Nähe Hilfeleistung stellen.

Herausgeber: Markt Feucht, Hauptstraße 33, 90537 Feucht